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FAQ - Häufige Fragen
Ja. Für eine reguläre logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.Diese kann – je nach Beschwerdebild – beispielsweise von der Kinderarztpraxis, HNO-Praxis, Hausarztpraxis, Kieferorthopädie oder Zahnarztpraxis ausgestellt werden.
Auch ohne Verordnung können Sie einen Termin zur logopädischen Ersteinschätzung und Beratung vereinbaren. Im Rahmen eines Selbstzahler-Termins nehme ich mir Zeit für Ihre Fragen, eine ausführliche Anamnese und – wenn sinnvoll – ein kurzes Screening.Anschließend erhalten Sie eine fachliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen dazu, ob weitere Abklärung oder Therapie sinnvoll sein könnte und welche nächsten Schritte infrage kommen.Mehr dazu finden Sie unter "Leistungen".
Aktuell liegt der therapeutische Schwerpunkt der Praxis auf orofazialen Dysfunktionen, myofunktionellen Störungen und ausgewählten Aussprachestörungen. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, mich zunächst auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen auch mein fachlicher Schwerpunkt liegt.Bei Fragen zur allgemeinen Sprachentwicklung können Sie sich dennoch gerne an mich wenden. Beratung, eine erste fachliche Einschätzung und ein orientierendes Screening sind auch bei anderen sprachlichen Auffälligkeiten möglich.Perspektivisch soll das Therapieangebot der Praxis erweitert werden. Ich hoffe, bald geeignete Kolleginnen für mein Team gewinnen zu können, sodass künftig auch weitere logopädische Störungsbilder in der Praxis behandelt werden können.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Dauer und Häufigkeit hängen unter anderem vom Befund, den individuellen Voraussetzungen und davon ab, wie gut sich neue Funktionen im Alltag etablieren lassen. Der Therapieverlauf wird deshalb regelmäßig überprüft und angepasst.

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